Todesfall
Benachrichtigung |
Arzt: Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter |
Pfarrer: sofort benachrichtigen. Es ist nötig, den Pfarrer zu informieren, wenn ein Familienangehöriger schwer krank ist. Im Todesfall muss der Pfarrer auch sofort informiert werden. Sonst kann es sein, dass sich ein anderer Pfarreianlass, der nicht verschoben werden kann, mit dem geplanten Beerdigungsdatum kreuzt. |
Beerdigungstermin mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen. |
Bestattungsinstitut: kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten Gemeinde: wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen |
Vorbereitung für die Bestattung |
Zivilstandsamt: benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen |
Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben |
Beerdigungstermin: mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen |
Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen |
Angehörige und Freunde benachrichtigen |
Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen |
Sarg und Kreuz bestellen Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Totengewand bereitstellen |
Kränze und Blumen bestellen. Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Eventuell Vereine benachrichtigen Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule |
Kirchenchor und Organisten orientieren |
Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden. |
Weitere Vorkehrungen |
Sargträger bestimmen. Einen Kreuzträger und einen Sargbouqette-Träger bestimmen |
Messvorbereitung: -beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen -Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen |
Beerdigungsmahl: mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen. Das Mahl findet gewöhnlich in der MZA statt. Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro. |
Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden |
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen) |
Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung. Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen. |
Grabschmuck – Grabmäler – Grabgebühren: Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofreglement entsprechen müssen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt. |
Bemerkungen: Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden. |