Todesfall

Benachrichtigung

Arzt: Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter
Pfarrer: sofort benachrichtigen
Bestattungsinstitut: kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten
Gemeinde: wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen
Vorbereitung für die Bestattung
Zivilstandsamt: benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen
Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben
Beerdigungstermin: mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen
Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen
Angehörige und Freunde benachrichtigen
Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen
Sarg und Kreuz bestellen
Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
Totengewand bereitstellen
Kränze und Blumen bestellen.
Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
Eventuell Vereine benachrichtigen
Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule
Kirchenchor orientieren
Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden.
Weitere Vorkehrungen
Sargträger bestimmen.
Einen Kreuzträger und einen Sargbouqette-Träger bestimmen
Messvorbereitung:
-beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen
-Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen
Beerdigungsmahl: Kontakt zu Edith Clemenz aufnehmen (079 720 47 66), bei Abwesenheit zu Elisabeth Winter (079 791 41 80).
Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro.
Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen)
Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung. Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen.
Grabschmuck – Grabmäler – Grabgebühren:
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofreglement entsprechen müssen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt.
Bemerkungen: Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden.
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