Todesfall
Benachrichtigung |
| Arzt: Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter |
| Pfarrer: sofort benachrichtigen |
| Bestattungsinstitut: kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten |
| Gemeinde: wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen |
| Vorbereitung für die Bestattung |
| Zivilstandsamt: benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen |
| Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben |
| Beerdigungstermin: mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen |
| Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen |
| Angehörige und Freunde benachrichtigen |
| Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen |
| Sarg und Kreuz bestellen Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
| Totengewand bereitstellen |
| Kränze und Blumen bestellen. Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
| Eventuell Vereine benachrichtigen Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule |
| Kirchenchor orientieren (Conny Andenmatten 079 736 96 08 ) |
| Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden. |
| Weitere Vorkehrungen |
| Sargträger bestimmen. Einen Kreuzträger und einen Sargbouqette-Träger bestimmen |
| Messvorbereitung: -beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen -Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen |
| Beerdigungsmahl: Trauerfamilie nimmt mit Konrad Andenmatten Kontakt auf (076 511 15 69). Aufstühlen Gemeindesaal: Angehörige stellen Tische und Stühle auf/weg. |
| Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden |
| Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen) |
| Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung. Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen. |
| Grabschmuck – Grabmäler – Grabgebühren: Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofreglement entsprechen müssen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt. |
| Bemerkungen: Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden. |
