Todesfall
Benachrichtigung |
Arzt: Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter |
Pfarrer: sofort benachrichtigen |
Bestattungsinstitut: kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten |
Gemeinde: wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen |
Vorbereitung für die Bestattung |
Zivilstandsamt: benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen |
Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben |
Beerdigungstermin: mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen |
Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen |
Angehörige und Freunde benachrichtigen |
Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen |
Sarg und Kreuz bestellen Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Totengewand bereitstellen |
Kränze und Blumen bestellen. Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Eventuell Vereine benachrichtigen Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule |
Kirchenchor orientieren |
Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden. |
Weitere Vorkehrungen |
Sargträger bestimmen. Einen Kreuzträger und einen Sargbouqette-Träger bestimmen |
Messvorbereitung: -beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen -Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen |
Beerdigungsmahl: Kontakt zu Edith Clemenz aufnehmen (079 720 47 66), bei Abwesenheit zu Elisabeth Winter (079 791 41 80). Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro. |
Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden |
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen) |
Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung. Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen. |
Grabschmuck – Grabmäler – Grabgebühren: Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofreglement entsprechen müssen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt. |
Bemerkungen: Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden. |